E-Rechnungspflichten
E-Rechnung in Deutschland: Fristen 2025, 2027 und 2028 erklärt
Die deutsche B2B-E-Rechnungspflicht für Freiberufler und kleine Unternehmen erklärt: Wer ab 2025 E-Rechnungen empfangen muss, wer ab 2027 und 2028 ausstellen muss, die zulässigen Formate (XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X) und was ausgenommen ist.
Zuletzt geprüft 2. Juni 2026
Deutschland führt die verpflichtende B2B-E-Rechnung schrittweise zwischen 2025 und 2028 ein. Der erste Schritt gilt bereits: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen eine strukturierte E-Rechnung empfangen können.
Hier erfahren Sie, wer ab wann betroffen ist und in welchen Formaten – mit der offiziellen Quelle am Ende. Klären Sie Ihre konkrete Situation immer mit einem Steuerberater oder dem Bundesfinanzministerium (BMF).
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Der Zeitplan
Die Pflicht zum Empfang kam zuerst; die Pflicht zur Ausstellung ist nach Umsatz gestaffelt.
| Datum | Pflicht |
|---|---|
| 1. Jan. 2025 | Alle B2B-Unternehmen müssen eine EN-16931-konforme E-Rechnung empfangen können. |
| 1. Jan. 2027 | Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen B2B-E-Rechnungen ausstellen. |
| 1. Jan. 2028 | Alle übrigen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen. |
Welche Formate zulässig sind
Deutschland akzeptiert jedes Format, das die europäische Norm EN 16931 erfüllt. In der Praxis sind das drei: XRechnung (ein reines XML-Format, zugleich der Standard der öffentlichen Verwaltung), ZUGFeRD ab Version 2.1 / Factur-X (ein hybrides Format – eine lesbare PDF mit den als XML eingebetteten Rechnungsdaten) sowie über das Peppol-Netzwerk versendete Rechnungen im Format Peppol BIS Billing 3.0.
Für ein kleines Unternehmen ist das hybride Format ZUGFeRD/Factur-X oft am einfachsten, weil die Datei weiterhin eine ganz normale, lesbare PDF ist, in der die maschinenlesbaren Daten enthalten sind.
Was ausgenommen ist
Die Pflicht betrifft inländische B2B-Rechnungen. Rechnungen an Endverbraucher (B2C), grenzüberschreitende Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sowie bestimmte Fahrausweise fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht.
Eine pauschale Ausnahme für Kleinunternehmer von der Empfangspflicht gibt es nicht: Auch ein Kleinunternehmer (§ 19 UStG) muss ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Die gestaffelten Ausstellungsfristen (2027 und 2028) sind die Erleichterung für kleinere Unternehmen auf der Versandseite.
Häufige Fragen
Muss ich in Deutschland jetzt schon E-Rechnungen ausstellen?
Nicht unbedingt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Sie strukturierte E-Rechnungen empfangen können, aber die Pflicht zur Ausstellung ist gestaffelt: ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € und ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Für den Empfang ja. Ein Kleinunternehmer (§ 19 UStG) muss ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Die Staffelung 2027/2028 betrifft die Pflicht zur Ausstellung.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format. ZUGFeRD (und das identische französische Factur-X) ist hybrid: eine lesbare PDF mit denselben Rechnungsdaten als eingebettetem XML. Beide erfüllen EN 16931 und sind nach der deutschen Pflicht zulässig.
Sind Rechnungen unter 250 € ausgenommen?
Ja. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sowie B2C-Rechnungen, grenzüberschreitende Rechnungen und bestimmte Fahrausweise fallen nicht unter die deutsche B2B-E-Rechnungspflicht.
Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Termine zur E-Rechnung ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand stets anhand der unten verlinkten offiziellen Quelle oder mit einer qualifizierten Beratung, bevor Sie handeln.
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