E-Rechnungspflichten
E-Rechnung in Spanien: Crea y Crece und Verifactu erklärt
Spanien hat zwei separate Digital-Rechnungsreformen, die leicht zu verwechseln sind: die B2B-E-Rechnungspflicht Crea y Crece und die Software-Regeln Verifactu. Was jede ist, wen sie betrifft und die aktuellen – noch in Bewegung befindlichen – Termine.
Zuletzt geprüft 2. Juni 2026
Spanien wird oft als Land mit einer E-Rechnungspflicht ab 2026 beschrieben. Das ist inzwischen überholt und vermengt zudem zwei verschiedene Reformen, die ständig verwechselt werden: Crea y Crece (verpflichtender B2B-E-Rechnungsaustausch) und Verifactu (Regeln für Rechnungssoftware). Es sind getrennte Rahmenwerke mit getrennten Zeitplänen. Hier ist jedes davon.
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Crea y Crece – die B2B-E-Rechnungspflicht
Crea y Crece wird Unternehmen verpflichten, strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze zwischen in Spanien ansässigen Parteien auszutauschen. Das umsetzende Königliche Dekret (RD 238/2026) wurde am 24. März 2026 verabschiedet und am 31. März 2026 im Amtsblatt (BOE) veröffentlicht.
Die Einführung ist nach Größe gestaffelt: Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 8 Mio. € erhalten ein Jahr Zeit zur Umsetzung, alle übrigen zwei Jahre. Wichtig: Diese Frist beginnt nicht mit dem Königlichen Dekret – sie beginnt mit einer separaten technischen Ministerialverordnung, die Mitte 2026 noch aussteht. Bis diese Verordnung veröffentlicht ist, stehen die genauen Go-live-Termine nicht fest; aktuelle Prognosen verorten sie um 2027 für größere Unternehmen und 2028 für die übrigen. B2C- und grenzüberschreitende Umsätze fallen nicht unter die Pflicht.
Verifactu – Software-Regeln (etwas anderes)
Verifactu stammt aus einem separaten Gesetz (Königliches Dekret 1007/2023) und betrifft die Integrität Ihrer Rechnungssoftware, nicht den Austausch von Rechnungen mit Kunden. Es verlangt, dass Abrechnungssysteme manipulationssichere Aufzeichnungen erzeugen, mit der Option, sie an die Steuerverwaltung (AEAT) zu melden.
Nach einer Verschiebung sind die verpflichtenden Termine der 1. Januar 2027 für Körperschaftsteuerpflichtige und der 1. Juli 2027 für Selbstständige und die meisten übrigen Steuerpflichtigen. Unternehmen, die bereits über Spaniens SII-System melden, sind in der Regel ausgenommen.
Welche gilt für Sie?
Wenn die Frage lautet „Wie sende ich eine Rechnung an einen spanischen Geschäftskunden", dann ist das die Welt von Crea y Crece (noch in der Einführung). Wenn die Frage lautet „Ist meine Rechnungssoftware zulässig", dann ist das Verifactu. Viele spanische Unternehmen werden letztlich von beidem betroffen sein. Da die Crea-y-Crece-Termine sich noch festigen, prüfen Sie den aktuellen Stand beim BOE oder bei einem spanischen Berater, bevor Sie um einen bestimmten Monat herum planen.
Häufige Fragen
Ist die B2B-E-Rechnung in Spanien 2026 verpflichtend?
Noch nicht. Das umsetzende Königliche Dekret (RD 238/2026) wurde im März 2026 veröffentlicht, aber die Pflicht greift erst nach einer separaten technischen Ministerialverordnung, die noch aussteht. Aktuelle Prognosen deuten auf etwa 2027 für Unternehmen über 8 Mio. € Umsatz und 2028 für die übrigen.
Was ist der Unterschied zwischen Crea y Crece und Verifactu?
Crea y Crece ist die Pflicht zum Austausch strukturierter B2B-E-Rechnungen. Verifactu (Königliches Dekret 1007/2023) ist ein separater Satz von Anti-Betrugs-Regeln zur Integrität Ihrer Rechnungssoftware. Es sind eigenständige Rahmenwerke mit unterschiedlichen Zeitplänen.
Ab wann ist Verifactu verpflichtend?
Der 1. Januar 2027 für Körperschaftsteuerpflichtige und der 1. Juli 2027 für Selbstständige und die meisten übrigen Steuerpflichtigen, nach einer Verschiebung. Unternehmen, die über Spaniens SII-System melden, sind in der Regel ausgenommen.
Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Termine zur E-Rechnung ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand stets anhand der unten verlinkten offiziellen Quelle oder mit einer qualifizierten Beratung, bevor Sie handeln.
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