E-Rechnungspflichten
E-Rechnung in Belgien: B2B verpflichtend ab Januar 2026
Belgien hat die strukturierte B2B-E-Rechnung ab dem 1. Januar 2026 über das Peppol-Netzwerk verpflichtend gemacht. Wer betroffen ist, was das Peppol-4-Ecken-Modell bedeutet, das zulässige Format und wer ausgenommen ist.
Zuletzt geprüft 2. Juni 2026
Belgien gehört zu den ersten EU-Ländern mit einer B2B-E-Rechnungspflicht zu einem einzigen Stichtag: Seit dem 1. Januar 2026 sind strukturierte elektronische Rechnungen für Umsätze zwischen umsatzsteuerlich registrierten, in Belgien ansässigen Unternehmen verpflichtend. Papier und einfache PDF reichen nicht mehr aus.
Was gilt, und ab wann
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle umsatzsteuerlich registrierten, in Belgien ansässigen Unternehmen für inländische B2B-Umsätze strukturierte E-Rechnungen senden und empfangen.
Für Unternehmen, die nachweisen konnten, dass sie ihre Umstellung tatsächlich begonnen hatten, war eine bedingte Toleranzfrist von drei Monaten nach dem 1. Januar 2026 vorgesehen, doch die Pflicht selbst ist in Kraft.
Das Peppol-Modell und das Format
Belgien nutzt das Peppol-4-Ecken-Modell: Sie senden Ihre Rechnung an Ihren Dienstleister (einen Access Point), der sie über das Peppol-Netzwerk an den Access Point Ihres Kunden weiterleitet, der sie Ihrem Kunden zustellt. Sie verbinden sich über einen Peppol-zertifizierten Anbieter statt mit einer staatlichen Plattform.
Das Standardformat ist Peppol BIS Billing 3.0, das auf der europäischen Norm EN 16931 aufbaut. Die Parteien können ein anderes EN-16931-konformes Format vereinbaren, aber Peppol BIS ist die Grundlage.
Wer ausgenommen ist
Die Pflicht betrifft B2B-Umsätze zwischen in Belgien ansässigen Umsatzsteuerpflichtigen. Verkäufe an Endverbraucher (B2C) sind ausgenommen, ebenso bestimmte steuerbefreite Steuerpflichtige und Unternehmen mit Pauschalregelung sowie nicht ansässige Unternehmen.
Eine separate E-Reporting-Pflicht in nahezu Echtzeit wurde für einen späteren Zeitpunkt (um 2028) angekündigt; prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie sich darauf verlassen.
Häufige Fragen
Ist die E-Rechnung in Belgien jetzt verpflichtend?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 ist die strukturierte B2B-E-Rechnung zwischen umsatzsteuerlich registrierten, in Belgien ansässigen Unternehmen über das Peppol-Netzwerk verpflichtend.
Welches Format verlangt Belgien?
Standardmäßig Peppol BIS Billing 3.0 – ein Profil der europäischen Norm EN 16931, versendet über das Peppol-Netzwerk. Die Parteien können ein anderes EN-16931-konformes Format vereinbaren.
Gilt die belgische Pflicht für B2C und ausländische Unternehmen?
Nein. Sie betrifft B2B zwischen in Belgien ansässigen Umsatzsteuerpflichtigen. B2C, bestimmte steuerbefreite und pauschalbesteuerte Steuerpflichtige sowie nicht ansässige Unternehmen sind ausgenommen.
Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Termine zur E-Rechnung ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand stets anhand der unten verlinkten offiziellen Quelle oder mit einer qualifizierten Beratung, bevor Sie handeln.
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